Verein FitnessBoxen St. Ursen
Statuten
Rechtsform, Zweck und Sitz
Art. 1
Art. 1.1
Unter dem Namen Fitnessboxen St. Ursen besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Trainer können Ihre Stunden abrechnen via Rechnung Ende Jahr.
Art. 1.2
Der Zweck des Vereins ist das Fitnessboxen. Insbesondere Zirkeltraining, Ausdauertraining, Funktionaltraining und Entspannungsübungen allen Schichten der Bevölkerung zugänglich zu machen und die Jugend dafür zu gewinnen. Er sieht seine Aufgabe darin, die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung der Mitglieder zu ermöglichen und zu fördern. Der Verein dient der körperlichen und geistigen Gesundung der Allgemeinheit, durch Pflege von Bewegungsübungen, Kameradschaft und Gemeinschaftsgeist.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Auch Elternteile dürfen am Training teilnehmen.
Art. 1.3
DieVerwirklichung des Vereinszwecks erfolgt durch Durchführung eines regelmäßigen, geordneten Sportbetriebes. Einwirkung auf die öffentliche Meinung durch Kontaktpflege mit Presse, und Sozialen Medien mit allen Maßnahmen, die geeignet sind, den Fitness Boxsport zu fördern und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Unterstützung aller Bestrebungen der Mitglieder, die auf die Förderung des Sports gerichtet sind. Wahrung der sportlichen Disziplin und Ordnung innerhalb des Vereines.
Art. 1.4
Im Verein wird keinerlei Sexismus, Rassismus ect. geduldet. Fehlbare werden nach einmaliger Verwarnung aus dem Verein ausgeschlossen. Eine Rückzahlung der Abokosten – auch teilweise – gibt es nicht.
Art. 1.5
Die Vereinsaktivität bezieht sich auf das KidsBoxing am Samstag Morgen in St. Ursen
Art. 1.6
Der Sitz des Vereins befindet sich in 1717 St. Ursen
Der Verein besteht auf unbeschränkte Dauer.
Organisation
Art. 2
Art. 2.1
Die Organe des Vereins sind:
· der Vorstand, bestehend aus Aldo Roncaglioni
Art. 2.2
Die Mttel des Vereins bestehen aus den ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen oder Vermächtnissen, dem Erlös aus den Vereinsaktivitäten und gegebenenfalls aus Subventionen von öffentlichen Stellen.
Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins wird mit dem Vereinsvermögen gehaftet; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Mitgliedschaft
Art. 3
Art. 3.1.
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen Personen zwischen 5 und 18
Jahren werden, die bereit sind, die in §2 genannten Zwecke und Ziele des
Vereins ideell zu unterstützen. Ebenso deren Eltern, welche an den KidsBoxing Trainings
teilnehmen.
Art. 3.2
Für
die Mitgliedschaft ist eine schriftliche oder mündliche Beitrittserklärung
notwendig, diese gilt zugleich als Aufnahme im Verein.
Art. 3.3
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder dem erreichen des 19 Altersjahr. Die Kündigung muss spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungstermin schriftlich erfolgen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate. Eine Kündigung ist aus wichtigem Grunde möglich.
Art. 3.4
Stilllegungen welche sich hieraus ergeben, sind durch dementsprechende Atteste oder Anträge zu belegen. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Beitragszahlung befreit, die Mitgliedschaft verlängert sich jedoch um die Stilllegungszeit. Es wird eine maximale Stilllegung von 2 Monaten gewährt.
Art. 3.5
Bei
schwerwiegenden Verstößen gegen Zweck und Ziele des Vereins, bei Nichterfüllen
der Statutenvoraussetzungen sowie bei Beitragsrückständen trotz Mahnung kann
der Vorstand durch Beschluss die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung beenden.
Bezahlte Abos werden nicht – auch nicht teilweise – zurückerstattet.
Art. 3.6
Der Verein besteht aus:
· Kindern, Jugendlichen und Eltern welche mit trainieren dürfen. Gründungsmitgliedern
Eintritte und Austritte
Art. 4
Art. 4.1
Beitrittsgesuche sind an den Trainer zu richten. Dieser entscheidet über eine Aufnahme.
Art. 4.2
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) den Austritt. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahres muss jedoch bezahlt werden.
b) den Ausschluss aus «wichtigen Gründen».
Verantwortlich für den Ausschluss ist der Trainer. Die betroffene Person kann gegen diesen Entscheid keine Beschwerde einlegen. Werden die Mitgliederbeiträge wiederholt (während zwei Jahren) nicht bezahlt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verein.
Sehen die Statuten den Ausschluss aus «wichtigen Gründen» vor, so hat der Richter bzw. die Richterin nicht das Recht, die Gründe für einen Ausschlussentscheid zu prüfen.
Inventar
Art. 5
Art. 5.1
Das gesamte Inventar gehört Aldo Roncaglioni
Art. 5.2
Das Inventar darf nicht veräussert oder mitgenommen werden. Einzige Ausnahme: der Trainer erlaubt es.
Art. 5.3
Mutwillige Sachbeschädigung wird in Rechnung gestellt.
Art. 5.4
Wenn Member
Boxhandschuhe, Bandagen ect. kaufen möchten, wird dieses Material direkt von
Fitmacher verkauft und verrechnet. Startersets werden ebenfalls auf Fitmacher
gebucht. Abo Kids à
FitnessBoxen St. Ursen. Startersets à
Fitmacher
Kommunikation
Art. 6
Art. 6.1
WhatsApp Gruppe für Member*innen. Hier werden Infos geteilt über Trainings ect. Dabei sind die Kinder und/oder deren Vater und/oder Mutter, resp. Aufsichtsperson. Mit dem Austritt aus dem Verein werden die Member aus der Gruppe gelöscht.
Art. 6.2
WhatsApp Gruppe: Kids for Kids. Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit Teile des Trainings zu übernehmen. Dieses wird in dieser speziellen Gruppe geregelt. Die Kinder werden von Trainer direkt gefragt, ob sie dies möchten.
Prüfungen
Art. 7
Art. 7.1
Die Kids haben die Möglichkeit einmal im Jahr eine Prüfung abzulegen. Dabei wird Kraft, Technik und Teamgeist getestet. Der Trainer entscheidet über bestehen oder nicht.
Art. 7.2 Die Kids, welche länger dabei sind haben die Möglichkeit die Prüfung abzunehmen. Die alleinige Entscheidung wer besteht, liegt aber beim Trainer.
Sitzungen und Versammlungen
Art. 8
Sitzungen und Versammlungen finden in der Regel keine statt. Diese können bei Bedarf von den Mitgliedern einberufen werden.
Datenschutz
Art. 9
Art. 9.1
Aus Persönlichkeits- und Datenschutz werden keine neuen Fotos von Kindern im Internet veröffentlicht.
Art. 9.2
Ausgetretene Personen bleiben 3 Monate im System und werden dann gelöscht.
Art. 9.3
Für Jugend und Sport wird das Geburtsdatum und die AHV Nummer benötigt.
Vorstand
Art. 10
Art. 10.1
Der Vorstand besteht aus einem Mitglieder. Dies ist der Trainer und Präsident.
Art. 10.2
Die Aufgaben des Vorstands sind:
· Ergreifen der nötigen Massnahmen zur Erreichung der Vereinszwecke;
· Allgemeine Kommunikation mit den Kindern, Jugendlichen und deren Eltern;
· Entscheid über die Aufnahme und den Austritt sowie den allfälligen Ausschluss von Mitgliedern;
· Kontrolle der Einhaltung der Statuten, Verfassen von Reglementen sowie Verwaltung des Vereinsvermögens.
Art. 10.3
Der Vorstand ist für die Buchführung des Vereins zuständig.
Vermögen
Art. 11
Art. 11.1
Für die geleisteten Trainings darf der Haupttrainer Ende Jahr jeweils eine Rechnung stellen. Marktüblicher Stundenansatz.
Art. 11.2 Den Haupttrainern wird eine Spesenentschädigung von Fr. 1000.- ausbezahlt für Vorbereitung der Trainings, Autospesen ect. Dies wird jeweils Ende Jahr ausbezahlt. Dies nur bei genügend Kapital.
Art. 11.3 Den Kindern, welche den Rang «Jedi Meister» erreicht haben und regelmässig Trainings Sequenzen übernehmen, wird Ende Jahr ein kleines Geldgeschenk gemacht. Maximal in der Höhe von Fr. 150.-
Art. 11.4 Der Vorstand ist für die Einstellung (Entlassung) der bezahlten und der freiwilligen Mitarbeitenden des Vereins zuständig. Zeitlich begrenzte Aufträge kann der Vorstand an alle Vereinsmitglieder oder auch an Externe vergeben.
Auflösung
Art. 12
Die Auflösung des Vereins wird vom Vorstand beschlossen. Besitzt der Verein Aktiven, so gehen diese auf die Organisation «Fitmacher» über. Ebenfalls wird das Inventar an diesen zurückgegeben.
Diese Statuten haben ihre Gültigkeit ab 01. Januar 2023 - dem Neustart des Vereines. Sie ersetzen alle vorgängigen Statuten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Firma Fitmacher erbringt Workouts, Trainings und verschiedene
Dienstleistungen unterschiedlichster Art. Dies beinhaltet Beratung der Klienten
in allgemeinen Fragen wie Gesundheit und Training, Ernährung und Entspannung.
2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen
Falls gesundheitliche Fragebögen ausgefüllt werden müssen, sind diese wahrheitsgetreu auszufüllen. Versicherung ist Sache der Teilnehmer/innen. Fitmacher hat das Recht, auf eine ärztliche Untersuchung zu bestehen.
3. Trainings Allgemein
Die Trainer machen die Trainings nach den neuesten Erkenntnissen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Fitness der teilnehmenden Personen.
Es ist jedoch auch in der Eigenverantwortung sich bei z.B. längerer Sportpause nicht zu überschätzen.
Beim spielerischen Boxen wird darauf geachtet, dass keine harten Schlägen gemacht werden. Sollte dies dennoch passieren, werden diese Teilnehmer sofort aus dem Training ausgeschlossen - ohne Anrecht auf eine Teilzurückzahlung der Abo Kosten.
3.1. Vorsicht
Sie setzen sich einem unüblichen Risiko aus, wenn sie die
Sportart Boxen wettkampfmässig oder mit direktem Körperkontakt ausüben. Deshalb
bieten wir explizit nur LCB Light Contact Boxing an. Speziell bei uns: Die
Übungen und das spielerische Sparring machen wie ohne Kopftreffer.
3.2. Trainings Zusammenlegung
Wenn wenig Leute sind, z.B. in den Sommermonaten, obliegt es dem Trainer, am Samstag nur ein Training zu machen für Kids (Verein: FitnessBoxen St. Ursen) und den Membern vom Fitmacher.
4. Trainings
Die Trainings werden abwechslungsreich gestaltet: Zirkeltraining, Superhelden Workout, Boxsack Training (drinnen), Partnerübungen, Technik ect. Fokus liegen auf Ausdauer fürs starke Herz, Kraft für die Muskeln und FitnessBoxen zum Spass.
5. Ausschluss
5.1. Ein Ausschluss gilt für diejenigen, welche sich nicht an die Regeln halten, oder den Unterricht wiederholt stören. Ebenso wie Respektlosigkeit gegenüber Trainern und Coaches oder anderen Teilnehmern. Ein Anrecht auf Rückerstattung des Abo Preises besteht nicht. Auch nicht teilweise.
5.2. Sparring: Hier darf nur mitmachen wer einen Zahnschutz hat und vom Trainer dazu die Erlaubnis bekommt. Auch hier gilt; wer zu hart schlägt wird nach einmaliger Verwarnung entweder vom LCB Sparring - in harten Fällen aus dem Club ausgeschlossen. In der Regel schlagen wir nicht an den Kopf, sondern machen nur Körpertreffer.
6. Haftung und Versicherung
Der Kunde ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung obliegt dem Kunden / der Kundin. Damit zusammenhängende Forderungen können gegenüber Fitmacher nicht gemacht werden.
7. Anmeldung und Vertrag
Die Anmeldung kann direkt oder indirekt beim Training gemacht werden. SMS/WhatsApp/Post/Mail ect. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGB an.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Abos sind vorgängig zu bezahlen.
9. Abmeldungen von Terminen
9.1. Für die Gruppentrainings braucht es keine Anmeldung. Die Trainings werden in der Regel ab 3 Personen durchgeführt. Über die Durchführung wird via Whats App informiert.
9.2. Für die Fitmacher Personaltrainings bitte Absage bei Verhinderung 24 Stunden vor dem Termin. Im Wiederholungsfalle wird der Termin zu 100% verrechnet.10. Krankheit oder Unfall
Können die Trainings wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr besucht werden, besteht die Möglichkeit - nach Vorweisen eines Arztzeugnisses - dieses später einzulösen. Grippe und kleine Bobos werden nicht als Trainingsstopp angesehen. Es werden keine Trainings oder Abos zurückerstattet.
11. Haftung für Unfälle oder Diebstähle
Fitmacher übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstähle die Outdoor oder in der Halle passieren können.
12. Versicherung
Versicherung ist Sache der teilnehmenden Personen.
13. LCB Light contact boxing
Nur wer vom Trainer das okay bekommt, darf Sparring machen nach Light Contact Boxregeln – aber ohne Kopftreffer. Wer sich nicht an die Anweisungen des Trainers hält, kann aus dem Club ausgeschlossen werden.
14. Boxen & Fairness
Es wird keinerlei Diskriminierung geduldet wie Mobbing, Sexismus, Impfstatus, Sexuelle Orientierung ect. Wir begegnen uns mit Respekt! Wir machen den gleichen Sport! Wer schon lange dabei ist, hilft den Neuen.
15. Abos, Kündigung ect.
Die Abos verlängern sich nicht automatisch. So braucht es auch keine Kündigung und wird nach Ablauf des Abos neu verhandelt. Fitmacher behält das Recht, jederzeit einen Abonnementvertrag einseitig aufzulösen.
Gruppentrainings Abo Möglichkeiten sind: Jahresabo/3-Monats Testabo/10er
Karte/Einzeleintritt
Personaltrainings Einzel/10er/20er
Vereine/Schulen/Firmen je nach Bedarf
Für beschränkte Zeiträume sind auch Aktionen möglich.
16. Box und Trainings Material
Jeder Teilnehmer/Teilnehmerin braucht eigene Boxhandschuhe und Bandagen. Für LCB auch einen Zahnschutz.
Für die Outdoor Trainings wird auch eine eigene Yogamatte benötigt.
Boxhandschuhe, Bandagen, Member Shirts und anderes können Member direkt beim Training bestellen.
17. Krankheit des Trainers/der Trainerin
Wann immer möglich werden die Trainings durchgeführt. Sollte der oder die Trainerin Krankheitsmässig ausfallen, besteht kein Recht auf Rückerstattung.
19. Spass
Der Spass steht im Vordergrund. Pessimisten, Stänkerer und Profiboxer finden in anderen Clubs sicher ihren Platz.
St. Ursen, 01.Januar 2023